Der Wille des Patienten ist unantastbar. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legt der Patient seine eigenen Wünsche in Bezug auf eine medizinische Behandlung, den Verzicht auf medizinische Maßnahmen oder eine Begrenzung medizinischer Maßnahmen für den Fall fest, dass er Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen kann.
Das Erstellen einer Patientenverfügung beinhaltet vorab das Auseinandersetzen mit diffizilen und schwierigen Entscheidungsfragen hinsichtlich lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen. Eine Patientenverfügung sollte daher nicht im Ankreuzverfahren, sondern individuell erstellt werden.
Schaffen Sie für sich Sicherheit, damit Ihre Wünsche als Patient im Rahmen der ärztlichen Therapie und Behandlung Berücksichtigung finden.
Arzthaftung
Der Patient hat einen Anspruch auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Ein Verstoß dagegen bei der Krankenbehandlung kann zu einem “Kunstfehler” führen. Dabei kann sowohl die Durchführung als auch die Unterlassung einer Heilbehandlung im Einzelfall ein Behandlungsfehler sein.
Ärztliche Behandlungsfehler können weitreichende Folgen nach sich ziehen, die sich auf das weitere Leben auswirken. Nicht selten stellt sich dabei die Frage, wie es beruflich und finanziell, aber auch familiär weiter geht. Die Sachverhaltsermittlung und die Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten nehmen einen hohen Stellenwert ein.
Mein Leistungsspektrum:
Beratung und Information über Patientenrechte
Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach erfolgter fehlerhafter Behandlung